
Nachgewiesene Wirksamkeit
Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene
Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ist ein medizinisch geprüftes Hilfsmittel, dessen Wirksamkeit in einer klinischen Studie der Median Klinik Berlin nachgewiesen wurde. Die Studie belegt die Effektivität der Schiene bei der Reduktion von Spastiken, der Verbesserung der Körperwahrnehmung und der Unterstützung des Rehabilitationsprozesses nach Schlaganfall sowie bei weiteren neurologischen Erkrankungen.
Die Untersuchungen zeigen, dass die regelmäßige Anwendung zu messbaren Verbesserungen der motorischen Funktionen, einer Reduktion von Schwellungen und einer Aktivierung der Schultermuskulatur führt.
Nachgewiesene Wirksamkeit
Eine klinische Studie bestätigt die signifikante Reduktion von Spastiken und die Verbesserung der Beweglichkeit bei regelmäßiger Anwendung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene.
Von Medizinern entwickelt
Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene wurde von Dr. Martin Lucas und seiner Frau Dr. Tatjana Lucas entwickelt und basiert auf langjähriger klinischer Erfahrung.
Von Krankenkassen anerkannt
Die APARENT® Aktiv ist als Hilfsmittel zugelassen und wird von Krankenkassen erstattet. Die Verordnung erfolgt unkompliziert über eine ärztliche Verordnung.

Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ist für verschiedene neurologische Indikationen als verordnungsfähiges Hilfsmittel anerkannt. Bei entsprechender Diagnose und medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel zu 100%.

Die Hauptindikation für die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene sind halbseitige Lähmungen (Hemiparesen) nach einem Schlaganfall oder Hirninfarkt. Sowohl bei spastischen als auch bei schlaffen Lähmungen ist die Schiene verordnungsfähig. Die frühzeitige Anwendung kann die Entwicklung von Spastiken verhindern und den Rehabilitationsprozess unterstützen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist bei einseitiger oder beidseitiger Lähmung nach Schlaganfall in der Regel problemlos möglich, da die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist.

Bei Multiple Sklerose-Patienten mit Taubheitsgefühlen, Schwere oder Teillähmungen im Arm ist die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ebenfalls verordnungsfähig. Die Schiene wird bei MS-bedingten Teillähmungen oder begleitenden Symptomen im Rahmen der Hauptdiagnose von den Krankenkassen erstattet. Besonders der Dreiecks-Softknauf hat sich bei der MS-typischen Symptomatik als wirksam erwiesen.

Bei Parkinson-Patienten mit zusätzlichen Lähmungserscheinungen oder starkem Tremor kann die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene verordnet werden. Die Stabilisierung des Arms durch die Schiene kann zu einer Reduktion des Tremors und einer Entlastung der Muskulatur führen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit möglich.

Bei rheumatoider Arthritis mit Funktionseinschränkungen der Hand kann die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene mit dem Vierecks-Softknauf verordnet werden. Die ergonomische Handlagerung hilft, Schmerzen zu reduzieren und die Funktionalität zu verbessern. Die Kostenübernahme ist hier im Einzelfall zu klären und von der individuellen Symptomatik abhängig.
Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ist für verschiedene neurologische Indikationen als verordnungsfähiges Hilfsmittel anerkannt. Bei entsprechender Diagnose und medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel zu 100%.
Die Hauptindikation für die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene sind halbseitige Lähmungen (Hemiparesen) nach einem Schlaganfall oder Hirninfarkt. Sowohl bei spastischen als auch bei schlaffen Lähmungen ist die Schiene verordnungsfähig. Die frühzeitige Anwendung kann die Entwicklung von Spastiken verhindern und den Rehabilitationsprozess unterstützen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist bei einseitiger oder beidseitiger Lähmung nach Schlaganfall in der Regel problemlos möglich, da die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist.
Bei Multiple Sklerose-Patienten mit Taubheitsgefühlen, Schwere oder Teillähmungen im Arm ist die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ebenfalls verordnungsfähig. Die Schiene wird bei MS-bedingten Teillähmungen oder begleitenden Symptomen im Rahmen der Hauptdiagnose von den Krankenkassen erstattet. Besonders der Dreiecks-Softknauf hat sich bei der MS-typischen Symptomatik als wirksam erwiesen.
Bei Parkinson-Patienten mit zusätzlichen Lähmungserscheinungen oder starkem Tremor kann die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene verordnet werden. Die Stabilisierung des Arms durch die Schiene kann zu einer Reduktion des Tremors und einer Entlastung der Muskulatur führen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit möglich.
Bei rheumatoider Arthritis mit Funktionseinschränkungen der Hand kann die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene mit dem Vierecks-Softknauf verordnet werden. Die ergonomische Handlagerung hilft, Schmerzen zu reduzieren und die Funktionalität zu verbessern. Die Kostenübernahme ist hier im Einzelfall zu klären und von der individuellen Symptomatik abhängig.





In 3 einfachen Schritten zur Verordnung
So verordnen Sie die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene korrekt
Die Verordnung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene erfolgt auf einem normalen Kassenrezept oder alternativ mit unserem speziellen Verordnungsformular, das alle notwendigen Angaben für eine problemlose Kostenübernahme durch die Krankenkassen enthält.

Diagnose und Indikation feststellen
- Prüfen Sie, ob eine der oben genannten Indikationen vorliegt
- Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit der Versorgung
- Berücksichtigen Sie den Schweregrad der Symptomatik

Rezept ausstellen
- Verwenden Sie ein normales Kassenrezept oder unser Verordnungsformular
- Geben Sie die Diagnose und die Hilfsmittelnummer an
- Spezifizieren Sie bei Bedarf die gewünschte Knauf-Variante

Abgabe an den Patienten
- Der Patient kann das Rezept in einem Sanitätshaus, einer Apotheke oder direkt bei uns einlösen
- Die Kostenübernahme erfolgt direkt durch die Krankenkasse
- Der Patient erhält eine Einweisung in die korrekte Anwendung

Präventive Wirkung
Langfristige Behandlungserfolge durch frühzeitige Intervention
Die APARENT® Aktiv ermöglicht eine frühzeitige und kontinuierliche Lagerung des gelähmten Arms bereits ab dem ersten Tag nach dem Schlaganfall. Diese präventive Anwendung kann die Entstehung von Spastiken und Kontrakturen verhindern oder deutlich reduzieren.
Durch die Unterstützung der Eigentherapie und die optimale Integration in physiotherapeutische Behandlungen werden Rehabilitationsprozesse effektiver gestaltet. Die frühzeitige Intervention kann den Bedarf an aufwendigeren therapeutischen Maßnahmen in späteren Behandlungsphasen verringern.
Prävention von Folgeerkrankungen
Die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene hilft, Spastiken, Kontrakturen und Schmerzen zu vermeiden, wodurch zusätzliche Behandlungen und Medikamente eingespart werden können.
Unterstützung der Therapie
Die Schiene ergänzt physiotherapeutische und ergotherapeutische Maßnahmen optimal und kann deren Wirksamkeit nachweislich erhöhen.
Förderung der Selbstständigkeit
Durch die Verbesserung der Armfunktion können Patienten mehr Alltagsaktivitäten selbstständig durchführen, was den Bedarf an Pflegeleistungen reduzieren kann.
Was Mediziner über APARENT® Aktiv berichten
Dr. Cesnulis, Professor honoris causa, Facharzt für Neurochirurgie
Eine sinnvolle Innovation für alle Schlaganfallpatienten mit Armlähmungen. Die optimale Armlagerung entspannt den betroffenen Arm und die Patienten verbessern dadurch auch deutlich ihre Statik.
Dr. Villegas, Neurologie-Zentrum, Seegarten-Klinik Switzerland
Wir setzen die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene in der Seegarten-Klinik ein und beobachten gute Erfolge. Durch die entspannte Ablagerung auf der Lagerungsschiene bessert sich nicht nur der Arm, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden des Patienten.
Hr. Luycks, Leitender Physiotherapeut Reha Klinik Valens
Wir nutzen die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene in der Reha Klinik Valens. Die Lagerungsschiene ermöglicht nicht nur ein entspannteres Sitzen. Mit der Schiene behalten die Patienten den erkrankten Arm in ihrer Aufmerksamkeit, was ihr allgemeines Wohlgefühl fördert.

Schulungen & Workshops
Fortbildungsangebote für Ärzte und medizinisches Fachpersonal
Wir bieten regelmäßig Fortbildungen und Workshops für Ärzte und medizinisches Fachpersonal zur APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene an. In diesen Veranstaltungen werden die wissenschaftlichen Grundlagen, Indikationen, Verordnungsmöglichkeiten und praktische Anwendungsbeispiele vermittelt.
Unsere Schulungen werden von erfahrenen Neurologen und Rehabilitationsmedizinern geleitet und können als Fortbildungspunkte angerechnet werden. Wir bieten sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Online-Webinare an, um Ihnen eine flexible Teilnahme zu ermöglichen.
Bestens informiert
Informationsmaterialien für Ihre Praxis und Patienten
Für Ihre Praxis stellen wir verschiedene Informationsmaterialien zur APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene zur Verfügung. Diese unterstützen Sie bei der Patientenberatung und erleichtern die Erklärung der Anwendung und des Nutzens der Schiene.
Patientenbroschüren
Leicht verständliche Informationsbroschüren für Patienten, die die Anwendung und den Nutzen der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene erklären.
Praxisposter
Informative Poster für Wartezimmer oder Behandlungsräume, die auf die Möglichkeit der Verordnung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene hinweisen.
Fachpublikationen
Wissenschaftliche Artikel und Studienergebnisse zur APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene für Ihre fachliche Information.
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Unser Team hilft Ihnen bei allen Fragen zur APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Telefon: +41 41 740 40 58
Fax: +41 41 740 40 59
E-Mail: info@albosan.ch
ALBOSAN AG
Alte Steinhauserstrasse 19
CH-6330 Cham
Wie wird die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene auf einem Rezept korrekt verordnet?
Die korrekte Verordnung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene erfolgt auf einem Kassenrezept (Muster 16) mit folgenden Angaben: Diagnose (z.B. "Hemiparese nach Schlaganfall"), Hilfsmittelbezeichnung "APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene" und die entsprechende Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Bei speziellen Anforderungen kann zusätzlich die gewünschte Knauf-Variante (Festknauf-Set oder Softknauf) angegeben werden. Alternativ können Sie unser vorgefertigtes Verordnungsformular verwenden, das alle notwendigen Angaben bereits enthält und nur noch mit der individuellen Diagnose und den Patientendaten ergänzt werden muss. Dieses Formular steht zum Download bereit und vereinfacht den Verordnungsprozess erheblich.
Welche Diagnosen rechtfertigen die Verschreibung der Arm-Lagerungsschiene?
Die Verschreibung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene ist bei folgenden Diagnosen medizinisch gerechtfertigt und wird in der Regel von den Krankenkassen anerkannt:
- Schlaganfall (Hirninfarkt, Hirnblutung) mit halbseitiger Lähmung (Hemiparese), sowohl in der akuten als auch in der chronischen Phase
- Schädel-Hirn-Trauma mit motorischen Einschränkungen des Arms
- Multiple Sklerose mit Taubheitsgefühlen, Schwere oder Funktionsbeeinträchtigungen im Arm
- Morbus Parkinson mit zusätzlichen Lähmungserscheinungen oder starkem Tremor
- Periphere Nervenläsionen mit motorischen Defiziten des Arms
- Zustand nach Hand- oder Arm-Operationen mit temporären oder permanenten Bewegungseinschränkungen
- Rheumatoide Arthritis mit Handdeformitäten und Funktionseinschränkungen
Bei allen genannten Diagnosen muss die medizinische Notwendigkeit der Versorgung in der Patientenakte dokumentiert werden.
Gibt es wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der APARENT® Schiene für Krankenkassen?
Ja, die Wirksamkeit der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene wurde in einer klinischen Studie der Median Klinik Berlin (Rehabilitationsklinik für Neurologie und Orthopädie) aus dem Jahr 2005 wissenschaftlich nachgewiesen. Die Studie belegt signifikante Verbesserungen bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen, insbesondere bei Schlaganfall-Patienten mit spastischen oder schlaffen Lähmungen. Zu den dokumentierten Effekten gehören die Reduktion von Spastiken, eine Verminderung von Schwellungen der Hand und eine reflektorische Aktivierung der Schultermuskulatur. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Anerkennung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene als verordnungsfähiges Hilfsmittel und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die vollständige Studie kann auf unserer Website eingesehen oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden und dient als wertvolle Unterstützung bei Rückfragen der Kostenträger.
Bei welchen Indikationen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Arm-Lagerungsschiene?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene bei folgenden Indikationen:
- Bei einseitiger oder beidseitiger Lähmung nach Schlaganfall (sowohl spastische als auch schlaffe Hemiparese) - hier erfolgt in der Regel eine problemlose Kostenübernahme zu 100%
- Bei MS-bedingten Teillähmungen oder begleitenden Symptomen im Rahmen der Hauptdiagnose Multiple Sklerose
- Bei Lähmungen nach Schädel-Hirn-Traumata
- Bei Morbus Parkinson mit starken motorischen Einschränkungen oder Tremor
- Bei einigen weiteren neurologischen Erkrankungen mit Lähmungserscheinungen
- Nach Hand- und Arm-Operationen bei entsprechender funktioneller Beeinträchtigung
Die Kostenübernahme für rheumatische Erkrankungen ist im Einzelfall zu klären, wird aber bei nachgewiesener Funktionsverbesserung durch die Schiene ebenfalls häufig bewilligt. Bei Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme für spezifische Indikationen können Sie sich gerne an unseren medizinischen Beratungsdienst wenden.
Welche Dokumentation benötigen Ärzte für die Verordnung der APARENT® Schiene?
Für die Verordnung der APARENT® Aktiv Arm-Lagerungsschiene sollten Ärzte folgende Dokumentation in der Patientenakte führen:
- Genaue Diagnose mit ICD-10-Code (z.B. I63.9 für Hirninfarkt)
- Beschreibung der funktionellen Einschränkungen des Arms/der Hand
- Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Hilfsmittelversorgung
- Bei Schlaganfall: Angabe zur Art der Lähmung (spastisch oder schlaff)
- Bei chronischen Erkrankungen: Dokumentation des Verlaufs und bisheriger Therapiemaßnahmen
- Bei Bedarf: Therapiebericht des behandelnden Physiotherapeuten
Diese Dokumentation dient als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bei eventuellen Nachfragen der Krankenkasse. Für eine erleichterte Verordnung empfehlen wir die Verwendung unseres Verordnungsformulars, das alle relevanten medizinischen Aspekte bereits enthält und nur noch individuell ausgefüllt werden muss. Eine sorgfältige Dokumentation erhöht die Wahrscheinlichkeit einer problemlosen Kostenübernahme durch die Krankenkassen.